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Witt/Nittel: Gericht untersagt Verbreitung unwahrer Behauptung - erneut unterliegt die Heidelberger Anwaltskanzlei vor Gericht

- München, den 05.02.2007 - Das Landgericht Hamburg hat der Kanzlei Witt/Nittel untersagt (AZ 324 O 972/06), weiterhin zu verbreiten, dass die Kanzlei eine Rückabwicklung einer Beteiligung eines Anlegers am FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds erreicht hätte. Damit hat das Gericht eindeutig festgestellt, dass die seit Wochen von dieser, u.a. im Kapitalanlagerecht tätigen Kanzlei öffentlich aufgestellten diesbezüglichen Äußerungen falsch sind. Das Münchner Emissionshaus FIDURA Capital Consult hatte hierauf bereits im November 2006 in einer Pressemitteilung ausführlich hingewiesen.

Mit der nun erlassenen einstweiligen Verfügung, gegen die zwar noch Rechtsmittel möglich sind, ist jetzt auch gerichtlich klargestellt, dass das Emissionshaus FIDURA keine "Probleme mit der Wahrheit" hat, wie dies in einer vollmundig auf verschiedenen Internetportalen von der Kanzlei Witt/Nittel in Zusammenhang mit einer vermeintlich erreichten Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung behauptet wurde. Vielmehr scheut die Kanzlei Witt/Nittel offenbar selbst nicht davor zurück, unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten, um zum Zwecke der Mandantengewinnung auf sich aufmerksam zu machen.

Unterstützt wird die Kanzlei Witt/Nittel dabei von scheinbar neutralen Vereinen wie Deutscher Verbraucherschutzring (DVS) und Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ), die unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit die Anleger in die Arme solcher Anwälte treiben.

Bereits im Oktober 2006 hat das Landgericht München der Kanzlei Witt/Nittel untersagt (AZ 7 O 16794/06), in marktschreierischer Weise um Mandanten zu werben. Das befremdliche Geschäftsgebaren der Kanzlei Witt/Nittel nahm auch die Süddeutsche Zeitung zum Anlass, unter dem Titel "Anwälte als Marktschreier" ausführlich und kritisch über dieses "ein für Anwälte standesrechtlich unzulässiges Fischen nach Mandanten" zu berichten (SZ, 15. November 2006).

Im Dezember 2006 wurde vom Landgericht Darmstadt mit Urteil vom 08.12.2006 (AZ 17 O 545/06 ) festgestellt, dass das Emissionshaus FIDURA Capital Consult GmbH völlig zu Recht darauf öffentlich hinweisen darf, dass sich die Kanzlei Witt/Nittel (zum Zwecke der Mandantengewinnung) auf eine "beispiellose Hetzkampagne des umstrittenen Anlegerschützers Gerlach aufgesetzt" habe. Auch hier verlor die Kanzlei Witt/Nittel vollumfänglich einen Rechtsstreit, den sie gegen das Münchner Emissionshaus angestrengt hatte. Gegen dieses Urteil hat die Kanzlei zwar Berufung eingelegt, diese aber bisher nicht näher begründet.

"Obwohl die Heidelberger Kanzlei mit Ihrem unseriösen Treiben bisher erfolglos blieb, ist es höchst Besorgnis erregend, wie hier Anwälte, die eigentlich der Wahrheit verpflichtet sein müssten, aus rein wirtschaftlichen Interessen und unter Vorspiegelung des Anlegerschutzes versuchen, Anleger eines erfolgreichen Anlageproduktes zu verunsichern und in sinnlose Prozesse zu treiben", so Klaus Ragotzky, Geschäftsführer des Emissionshauses FIDURA Capital Consult.

FIDURA Capital Consult GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Michael Lehner
Bavariaring 44
D - 80336 München
Tel: +49 (89) 23 88 98 - 22
Fax: +49 (89) 23 88 98 - 29
www.fidura-fonds.de, lehner@fidura.de

FIDURA Capital Consult ist ein Emissionshaus für geschlossene Private Equity Fonds. FIDURA Private Equity Fonds haben sich zum Ziel gesetzt Normalanlegern einen direkten Zugang zur renditestarken Anlageklasse Private Equity zu ermöglichen - ohne Umwege und Renditeverlust.

Deshalb beteiligen sich FIDURA Private Equity Fonds direkt - ohne Zwischenschaltung von Drittfonds - an Unternehmen. Aufgrund einer umfassenden Informations- und Kontrollbasis, die ein direkt investierender Fonds bei jedem einzelnen Unternehmen besitzt, lässt sich der Beteiligungserfolg besonders gut vorhersehen und steuern.



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