Musterverfahren gegen Borussia Mönchengladbach vor Internationalem Sportgerichtshof
- Seit Ende Januar 2007 ist ein Muster-Rechtsstreit zwischen Sekondi Haasacas FC und Borussia Mönchengladbach vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne anhängig.
Unser Mitglied, Rechtsanwalt Holger Thieß aus Hamburg, vertritt den ghanaischen Verein in einem Musterverfahren wegen der transferrechtlichen Behandlung einer Leihgebühr. Die Afrikaner fordern einen anteiligen Transfererlös vom deutschen Bundesligisten Borussia Mönchengladbach, der den Spieler Lawrence Aidoo für 18 Monate zum 1. FC Nürnberg verliehen hatte.
Rechtsanwalt Thieß sieht das Verfahren als Musterklage. Denn dem Rechtsstreit liegt zu Grunde eine Klausel, die typisch für moderne Transferverträge ist: Dem abgebenden Verein Sekondi war neben einer festgeschriebenen Zahlung ein Anteil von 15 % für weitere Transfererlöse zugesichert worden.
Das CAS wird nun zu prüfen haben, ob die Auslegung der FIFA, nach welcher Leihgebühren nicht zu derartigen Transfererlösen gehören, zutreffend ist. Sollten - wofür einiges spricht - Leihgebühren auch als Transfererlöse angesehen werden, so würden viel kleinere Vereine profitieren, möglicherweise sogar rückwirkend. Alle derartigen Verträge wären neu zu prüfen.
Im konkreten Falle hatte Borussia Mönchengladbach den Spieler Lawrence Aidoo für fast 18 Monate nach Nürnberg transferiert und in dieser Zeit eine Leihgebühr von € 200.000,00 vereinnahmt. Der Vertrag zwischen Mönchengladbach und Nürnberg wurde ausdrücklich als" "Transfervertrag" deklariert, der Spieler kehrte nach seiner Verleihzeit nicht mehr zu Borussia zurück.
Aus Sicht von Rechtsanwalt Holger Thieß ist die Rechtslage damit eindeutig. Hinzu kommt, dass die bisherige Auslegung der FIFA, welche eine Transferbeteiligung nur im Falle des Verkaufs vorsieht, zur Umgehung oder zur missbräuchlichen Vertragsgestaltung geradezu einlädt. Die Entscheidung darf mit Spannung erwartet werden.
Größtes Problem für den inzwischen verarmten ghanaischen Klub sind die hohen Verfahrenskosten. Je Partei sind Vorauszahlungen in Höhe von ca. € 10.000,00 (!) zu erbringen, die bis zum 28. Februar eingezahlt werden müssen Es bleibt abzuwarten, ob sich Sportfreunde finden, die den Afrikaner unter die Arme greifen.
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